Computer Service Berlin

Krönert AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge des Krönert-Computer-Service mit dem Käufer des KCS Online-Shops (Käufer), die über einen KCS-Online-Shop geschlossen werden. Nachträglich KCS genannt.

2. Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

3. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

§ 2 Vertragsabschluß

Die Angebote der KCS-Online-Shops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Käufer verbindlich, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

 

§ 3 Informationspflichten

1. Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich durch Änderung der Angaben im Kroenert-IT Shop mitzuteilen.

2. Macht der Käufer falsche Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

3. Wir senden dem Käufer an die bei der Registrierung vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durch den Käufer eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen. www.krönert-service.de

4. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich unter: hkroenert-service.de zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat.

5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

 

§ 4 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor wir unseren Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und unseren Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen sind. Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollte der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit uns abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.

Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.

Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.

Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach § 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen:

- Zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder

- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

§ 5 Preise

1. Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von KCS ohne Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.

2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie sind ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar.

3. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden.

5. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferung an Unternehmer

Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt unsere Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

2. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-endbetrages (einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen

Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

4. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

6. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

7. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

§ 8 Mängelhaftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nachbesserung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache und verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware in einem Jahr.

2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.

4. Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3. nicht berührt.

 

§ 9 Allgemeine Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern

In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 10 Hardware-Herstellergarantie

1. Gekaufte Produkte unterliegen einer Herstellergarantie, soweit die Produkte nach dem 01.12.2001 vom Käufer bei der KCS gekauft wurden.

2. Ausgenommen von der Herstellergarantie sind komplexe IT-Infrastruktur-Produkte wie z. B. Server, Workstations, Speicher- und Netzwerkprodukte sowie Software und Dienstleistungen. Unternehmer als Käufer derartiger IT-Infrastruktur-Produkte steht die Möglichkeit zu, eine zusätzliche Herstellergarantie als Support-Vereinbarung abzuschließen. Derartige Mängel sind innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung geltend zu machen.

3. Die Garantieansprüche sind uns gegenüber oder gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass er die gesonderte Garantieerklärung, die Garantiekarte und dergleichen des Herstellers sowie den Kaufbeleg sorgfältig aufbewahrt.

4. Die gesetzlichen Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

5. Ausgenommen von der Hersteller-Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen (z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag), Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden.

6. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises nicht begründet.

7. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.

8. Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der Garantiefrist. Für einen innerhalb der Garantiefrist geltend gemachten, aber nicht beseitigten Fehler, ist die Verjährung bis zur Beseitigung des Fehlers gehemmt. In diesem Fall tritt die Verjährung jedoch spätestens zwei Monate nach der letzten Garantieleistung oder der Erklärung ein, dass der Fehler beseitigt sei oder kein Fehler vorläge.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Berlin vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

 

Stand: 01.09.2003